Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit dem Erwerb einer Ein­tritts­kar­te für den Chaw­we­rusch Thea­ter­saal akzep­tie­ren Sie folgende

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für den Chaw­we­rusch Thea­ter­saal Herxheim 

Alle Ein­tritts­kar­ten sind nur gegen Vor­ab­zah­lung gül­tig. Die Bezah­lung muss ent­we­der durch die aus­ge­druck­ten Ein­tritts­kar­ten oder einen Beleg bestä­tigt wer­den. Soll­te die­ser Nach­weis feh­len, so besteht kein Anspruch auf Einlass.

Der Vor­ver­kauf bei den Vor­ver­kaufs­stel­len läuft in der Regel bis zwei Stun­den vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn. Der Vor­ver­kauf im Inter­net läuft bis Ver­an­stal­tungs­be­ginn. An der Abend­kas­se kön­nen – falls vor­han­den – Rest­kar­ten erwor­ben wer­den. Sie öff­net in der Regel eine Stun­de, bei Mati­neen und Kin­der­ver­an­stal­tun­gen 30 Minu­ten vor Vorstellungsbeginn.

Die Berech­ti­gung zur Ermä­ßi­gung muss mit der Ein­tritts­kar­te an der Abend­kas­se vor­ge­legt wer­den, ist dies nicht der Fall, so muss der Preis ohne Ermä­ßi­gung gezahlt wer­den, ggf. ist eine Auf­zah­lung erfor­der­lich. Die Ermä­ßi­gung gilt nur für die jewei­li­ge Per­son. Aus­nah­me: Rhein­pfalz­card-Inha­ber erhal­ten (nur) am Frei­tag für maxi­mal zwei Per­so­nen um 3 € ermä­ßig­ten Eintritt.

Bei tele­fo­ni­schen Vor­be­stel­lun­gen (nur in Aus­nah­me­fäl­len mög­lich) wer­den die Kar­ten bis 30 Minu­ten vor Vor­stel­lungs­be­ginn an der Abend­kas­se hinterlegt.

Chaw­we­rusch Thea­ter­saal-Gut­schei­ne sind aus­schließ­lich im Thea­ter­saal, der Ver­an­stal­tungs­stät­te des Chaw­we­rusch Thea­ters, gül­tig. Sie sind über­trag­bar. Bei Chaw­we­rusch-Ver­an­stal­tun­gen ande­rer Ver­an­stal­ter („Chaw­we­rusch unter­wegs“) kön­nen Gut­schei­ne nicht ver­wen­det werden.

Chaw­we­rusch-Reser­vix-Gut­schei­ne müs­sen vor dem Thea­ter­be­such in Ein­tritts­kar­ten für den Chaw­we­rusch Thea­ter­saal umge­tauscht wer­den. Die­ser Umtausch ist im Inter­net (www.chawwerusch.de) und bei „willy&willy – schö­ne Din­ge“ in Herx­heim mög­lich. Die Ein­lö­sung an der Abend­kas­se ist nur dann mög­lich, falls die jewei­li­ge Vor­stel­lung nicht aus­ver­kauft ist.

Ein Chaw­we­rusch-Reser­vix-Gut­schein ist ent­spricht dem Geld­wert, der auf ihm abge­druckt ist. – Bei höher­prei­si­gen Ver­an­stal­tun­gen (über den Kauf­preis hin­aus) ist eine Ein­lö­sung von Gut­schei­nen nur gegen Auf­preis mög­lich. Ver­bind­lich sind die im lau­fen­den Pro­gramm gedruck­ten Anga­ben. Falls der Ein­tritts­preis für eine Ver­an­stal­tung den Gut­schein­wert unter­schrei­tet, wird der Rest­be­trag auf dem Gut­schein gut­ge­schrie­ben, eine Aus­zah­lung des Rest­be­trags ist nicht möglich.
Ein Thea­ter­gut­schein ist gül­tig für drei Jah­re. Gerech­net wer­den die drei Jah­re ab dem Ende des Jah­res, in dem der Gut­schein aus­ge­stellt wurde.

Umtausch oder Rück­erstat­tung von Ein­tritts­kar­ten sind nur bei Ver­an­stal­tungs­än­de­run­gen mög­lich. Ein­tritts­kar­ten für Ver­an­stal­tun­gen, die wegen des Lock­downs aus­fal­len muss­ten, kön­nen tele­fo­nisch auf eine ande­re Ver­an­stal­tung umge­bucht wer­den. Der Ver­an­stal­ter haf­tet nicht für krank­heits- oder wit­te­rungs­be­ding­te Ver­hin­de­rung der Theaterbesuchenden.

Nach Vor­stel­lungs­be­ginn ver­lie­ren die Ein­tritts­kar­ten ihre Gül­tig­keit. Der Ver­an­stal­ter behält sich aus­drück­lich die Ent­schei­dung vor, ob ver­spä­tet ein­tref­fen­de Zuschauer*innen zu einem geeig­ne­ten Zeit­punkt noch ein­ge­las­sen wer­den können.

Die Sitz­plät­ze sind num­me­riert. Die Stüh­le dür­fen nicht ver­stellt werden.

Die Ein­tritts­kar­ten sind bis Vor­stel­lungs­en­de auf­zu­be­wah­ren. Auf Nach­fra­ge des Ver­an­stal­ters sind die Kar­ten jeder­zeit vorzuzeigen.

Ver­an­stal­tun­gen kön­nen von der ange­kün­dig­ten Beset­zung oder den ver­öf­fent­lich­ten Pro­gramm­punk­ten abwei­chen. Dadurch lässt sich jedoch kein Anspruch auf Umtausch oder Erstat­tung ableiten.

Das Mit­brin­gen von Glas­be­häl­tern, Dosen, Ton­band­ge­rä­ten, Film- und Video­ka­me­ras, pyro­tech­ni­scher Arti­kel, Fackeln, Wun­der­ker­zen, Waf­fen und ähn­li­chen gefähr­li­chen Gegen­stän­den sowie Tie­ren ist unter­sagt. Das Mit­brin­gen von eige­nen Spei­sen und Geträn­ken ist untersagt.

Auf die Gale­rie dür­fen kei­ne Geträn­ke mit­ge­nom­men wer­den. Bei Zuwi­der­hand­lung besteht Haf­tungs­an­spruch für etwa­ige Per­so­nen- oder Sach­schä­den (bspw. durch her­un­ter­fal­len­de Glä­ser oder Flaschen).

Licht‑, Ton‑, Film- und Video­auf­nah­men – auch für den pri­va­ten Gebrauch – müs­sen vom Ver­an­stal­ter geneh­migt wer­den. Bei Nicht­be­ach­tung die­ses Ver­bots erfolgt der Ver­weis vom Ver­an­stal­tungs­ort, ohne dass der Besu­cher eine (Teil-) Rück­erstat­tung des Ein­tritts­prei­ses ver­lan­gen könnte.

Theaterbesucher*innen sind damit ein­ver­stan­den, dass der Ver­an­stal­ter Bild­auf­nah­men des Besu­chen­den, die die­sen als Teil­neh­men­den der Ver­an­stal­tung zei­gen, zu Infor­ma­ti­ons- und Doku­men­ta­ti­ons­zwe­cken erstellt, ver­viel­fäl­tigt und in Print- und audio­vi­su­el­len Medi­en ver­öf­fent­licht. Die­se Ein­wil­li­gung erfolgt ver­gü­tungs­los sowie zeit­lich und räum­lich unbe­schränkt, so lan­ge der Thea­ter­be­su­cher die­ser Ver­wen­dung nicht aus­drück­lich wider­spricht. Ein Wider­spruch kann schrift­lich oder münd­lich an der Abend­kas­se oder im Chaw­we­rusch Thea­ter­bü­ro erfolgen.

Der Ver­an­stal­ter ist zum ersatz­lo­sen Aus­schluss und Ver­weis von der Ver­an­stal­tung berech­tigt, wenn der Thea­ter­be­su­chen­de den Büh­nen­be­reich betritt oder gewalt­tä­ti­ge Aus­ein­an­der­set­zun­gen ver­an­lasst oder dar­an teil­nimmt. Eltern haf­ten für ihre Kinder.

Die Fäl­schung und Her­stel­lung von Ein­tritts­kar­ten des Ver­an­stal­ters sowie der Ver­kauf von Ein­tritts­kar­ten wird zivil- und straf­recht­lich verfolgt.

Für Gar­de­ro­be wird kei­ne Haf­tung übernommen.

Der Gerichts­stand ist Land­au in der Pfalz.

Herx­heim, 16. Dezem­ber 2021, Ver­ein Spu­ren­si­che­rung und Volks­thea­ter e.V. / Chaw­we­rusch Theater